Fundsachen

Fundsachen online suchen !

Sie haben einen Gegenstand verloren und möchten wissen, ob er bereits bei uns oder auch im Fundamt einer anderen Gemeinde abgegeben wurde? Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, diese Gegenstände im "virtuellen Fundamt" online  in einen Umkreis von bis zu 100 Kilometer zu suchen (gilt nur für Gemeinden, die diesem System angeschlossen sind).

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Ist Ihr verlorener Gegenstand dabei?

Wenn Sie Ihre verlorene Sache im virtuellen Fundamt ausfindig machen konnten, können Sie diesen im Rathaus – oder bei Fahrrädern nach entsprechender Terminabsprache beim Bauhof – wieder abholen. Allerdings ist eine geringe Verwaltungsgebühr für die Aufbewahrung der Fundsache zu entrichten.

Ihre verlorene Sache ist nicht dabei?

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben und können diesen auch nicht im virtuellen Fundamt ausfindig machen, stellen wir Ihnen gerne für Ihre Versicherung (gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 4,10 €) eine entsprechende Bescheinigung darüber aus.

Sie haben einen Gegenstand gefunden?

In diesem Fall bitten wir Sie, diesen im Fundbüro des Rathauses abzugeben.

Sollten Sie keine Möglichkeit dazu haben, können Sie sich auch telefonisch oder per eMail mit dem Fundamt in Verbindung setzen. Der Fundgegenstand wird dann von einem Mitarbeiter des Bauhofes bei Ihnen abgeholt.

Fundgegenstände im Wert von bis zu 10 € sind nicht anzeigepflichtig.

Sollte sich der rechtmäßige Eigentümer des Gegenstandes nicht innerhalb eines halben Jahres hier melden und die Fundsache abholen, haben Sie die Möglichkeit, das Eigentum an dieser Fundsache zu erwerben. Dazu müssen Sie lediglich eine kleine Verwaltungsgebühr entrichten. Diese richtet sich nach der Höhe des Schätzwertes des Fundgegenstandes.

Wenn jedoch der rechtmäßige Eigentümer seinen verlorenen Gegenstand wieder abholt, haben Sie auch die Möglichkeit, einen Finderlohn von diesem zu beanspruchen. Dieser berechnet sich ebenfalls an der Höhe des Schätzwertes der Fundsache.

Wenn jedoch weder der rechtmäßige Eigentümer die Fundsache hier abholt, noch der Finder das Eigentum daran beansprucht, wird diese Fundsache im Rahmen des Großenkneter Frühjahrs- oder Herbstmarktes öffentlich versteigert. Die genauen Termine hierzu werden ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Großenkneten unter "News" veröffentlicht.

Ihnen ist ein Tier zugelaufen oder Ihr eigenes Tier ist verschwunden?

In diesem Fall bitten wir Sie, sich direkt mit der Tierschutzgruppe Wildeshausen unter der Telefon-Nummer 04431/5356 in Verbindung zu setzen.

 
Fundinfo

Neues Angebot der Gemeinde Großenkneten zur Suche von Fundsachen.